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Alle Führerscheinklassen in der Übersicht

Hier haben wir Ihnen alle bei uns in der Fahrschule verfügbaren Führerscheinklassen aufgelistet.

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Mindestalter:

  • 17 Jahre, fahren mit Begleitung
  • 18 Jahre

Berufskraftfahrerausbildung

Inhaber eines Bus- oder LKW-Führerscheins benötigen besondere Aus- und Weiterbildungen und deren Nachweise, wenn sie gewerblich im Güter- und Personenverkehr tätig sind.

Wir sind eine gesetzlich anerkannte Fahrschule, die die Berufskraftfahrer - Aus- und Weiterbildung durchführen darf.

Klasse C

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse E

Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, oder C1 mit Anhängern mit einer Verbindung der zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B mit Klasse fallenden Fahrzeugkombinationen)

Klasse C1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassung – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Klasse AM

Mopeds mit maximal 50ccm Hubraum und max. 45km/h Bauartgeschwindigkeit

Mindestalter 15 Jahre

Klasse A

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:

  • 20 Jahre, nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre, für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
  • 25 Jahre, ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2

Klasse A1

Leichtkrafträder - 80km/h Höchstgeschwindigkeit für 16 - 17jährige, ab 18 Jahren unbegrenzt Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis maximal 125ccm Hubraum

Mindestalter 16 Jahre

Klasse A2

Motorräder mit oder ohne Beiwagen, Leistung: maximal 35 kW (48 PS). Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter 18 Jahre

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