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Klasse AM

Mopeds mit maximal 50ccm Hubraum und max. 45km/h Bauartgeschwindigkeit

Mindestalter 15 Jahre

Klasse A

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:

  • 20 Jahre, nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre, für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
  • 25 Jahre, ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2

Klasse A1

Leichtkrafträder - 80km/h Höchstgeschwindigkeit für 16 - 17jährige, ab 18 Jahren unbegrenzt Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis maximal 125ccm Hubraum

Mindestalter 16 Jahre

Klasse A2

Motorräder mit oder ohne Beiwagen, Leistung: maximal 35 kW (48 PS). Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter 18 Jahre

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